Hauptuntersuchungen

Amtliche Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO

Unsere Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“. Sie setzen u. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Bei positiver Prüfung bringen sie die Prüfplakette an.

Die HU-Plakette

Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem Kennzeichen den Termin in Form von Monat und Jahr.

Die oben in der Mitte stehende Zahl zeigt den Monat der nächsten Untersuchung. Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr der nächsten Untersuchung.

Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Prüfer aller anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen – und damit auch unsere Prüfingenieure – können nun Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 01. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges „Vollgutachten“ durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem 01. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

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