Oldtimer

Oldtimerbegutachtung gem. § 23 StVZO

Oldtimerbegutachtung

Ab dem 01.03.2007 sind nach einer Rechtsänderung auch unsere Prüfingenieure berechtigt, Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Unsere Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Oldtimeruntersuchung /-bewertung

Wir ermitteln den Wert Ihres Oldtimers.

Dieser ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Nicht nur der Zustand sondern auch die Historie oder z.B. die Zusatzausstattung sind von Bedeutung. Im Rahmen einer Untersuchung ermitteln wir den Wert anhand der entscheidenden Kriterien.
Hilfreich ist dies bei einem geplanten Verkauf oder auch bei einem Vertragsschluss zur Fahrzeugversicherung oder im Schadenfall.

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