Sie sind Fahrzeugimporteur, Fahrzeug-Tuner oder Privatperson und benötigen für Ihre Fahrzeuge Gutachten nach § 21 StVZO?
Unsere qualifiziert ausgebildeten Unterschriftsberechtigten erstellen diese Gutachten für Sie.
Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:
Zur Zulassung bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU (wie beispielsweise aus den USA) oder Importfahrzeuge von innerhalb der EU ohne EG-Typgenehmigung oder ABE.
Zur Erlangung einer Betriebserlaubnis einiger zulassungsfreier Fahrzeuge nach § 3 FZV, wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler oder motorisierte Krankenfahrstühle.
Bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§ 19(2) i. V. m. § 21 StVZO - sogenannte „Einzelabnahmen"). Diese Gutachten dienen der Wiedererlangung der Betriebserlaubnis.
Unsere Unterschriftsberechtigten führen die geforderten Fahrzeugbegutachtungen durch und vermitteln ggf. anfallende Laborprüfungen. Kompetente Beratung im Vorfeld, schneller Service und professionelle Begutachtungen zeichnen unsere USBs aus.
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